Spenden Sie für unser aktuelles Projekt!
Jeder Euro kommt an!
Die Kosten für Informationsflyer und die sonstigen Kosten des Vereins, werden von den Vereinsmitgliedern und Förderern des Vereins getragen. So kann jeder gespendete Euro direkt an das Jahresprojekt weitergeleitet werden!
| Jetzt online spenden | Spende auf unser Bankkonto | Barspende mit der Hungermarschkarte |
Jetzt online spenden
Auf der Spendenplattform betterplace.org haben Sie die Möglichkeit direkt online für unser Projekt zu spenden. Die Spendenbescheinigung wird durch betterplace.org ausgestellt.
Spende auf unser Bankkonto
Sie können Ihre Spende auch direkt auf unser Spendenkonto bei der Bank überweisen.
Ökumenischer Hungermarsch Böhl-Iggelheim e.V.
IBAN: DE80 5479 0000 0001 3515 16
BIC: GENODE61SPE bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz
Spendenbescheinigungen
Für Spenden auf unser Bankkonto stellen wir Spendenbescheinigungen aus. Geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) bei der Überweisung im Betreff an!
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenbescheinigung
Banküberweisungen von Einzelspenden bis zu 300 Euro können (ohne unsere amtliche Spendenquittung) mit dem Beleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. (Vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV)) Bestätigung über unsere Gemeinnützigkeit zum Ausdrucken.
Barspende mit der Hungermarschkarte
Mit einer Hungermarschkarte fragen Sie Freunde oder Bekannte nach einer Barspende für das aktuelle Projekt. Hungermarschkarten erhalten Sie (jedes Jahr im September und Oktober bei unseren Ausgabestellen) oder unter karten@hungermarsch-boehl-iggelheim.de . Bitte geben Sie dafür Ihre Adresse und Telefonnummer an, da wir den Verbleib aller Hungermarschkarten überprüfen.
Ab einem Spendenbetrag von 20,00 EUR (auf der Hungermarschkarte) stellen wir den einzelnen Spendern gerne eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt aus. Wir benötigen dazu die jeweilige Adresse des Spenders auf der Hungermarschkarte.
Die Spendenquittungen erstellen wir nach Ende des Kalenderjahres und verteilen / versenden sie im Februar des Folgejahres.
Bei der Überweisung von gesammelten Spenden mit der Hungermarschkarte ist der vereinfachte Spendennachweis beim Finanzamt nicht möglich!